Das EU-Parlament hat sich in Art. 165 seiner Geschäftsordnung eine Möglichkeit gegeben verbale Ausfälle und unangebrachte Protestaktionen von Abgeordneten mit fremdenfeindlichem, rassistischem oder verleumderischem Inhalt zu zensieren.
Dazu kann der Parlamentspräsident die Unterbrechung der audiovisuellen Übertragung und die Löschung aus den Archiven anordnen.
Journalisten sehen darin eine Beschneidung der Pressefreiheit, da ein Großteil der Berichterstattung aus dem Archiv und den Streams ent- und übernommen wird. Ihnen fehlt im Falle einer solchen Anordnung die Möglichkeit Material auszuwerten und entsprechend darüber zu berichten.
Aus Reihen der Abgeordneten wird dieses Mittel, das dem Präsidenten an die Hand gegeben wurde, als letzte Wahl angesehen. So soll, wie heise.de berichtet, laut Richard Corbett lediglich geplanten Aktionen von Abgeordneten mit extremen Ansichten die Bühne entzogen werden. Außerdem solle nur Videomaterial gelöscht werden – eine Streichung aus dem schriftlichen Sitzungsprotokoll ist nicht vorgesehen.
Geschäftsordnung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FTEXT+RULES-EP+20170116+RULE-165+DOC+XML+V0%2F%2FDE&language=DE&navigationBar=YES