Kanadisches Gericht verfügt weltweite Zensur

Das höchste kanadische Gericht hat in einem Rechtsstreit zwischen zwei Elektronikherstellern Google dazu angewiesen die Webseiten und Werbung der unterlegenen Partei weltweit aus den Suchergebnissen zu löschen.

Die einstweilige Verfügung ist in mehreren Aspekten kurios. Erstens erweitert das höchste kanadische Gericht den Geltungsbereich seines Richterspruchs auf die gesamte Welt. Zweitens verpflichtet es ein drittes, unbeteiligtes Unternehmen mit der Ausführung einer Maßnahme, die zugleich Strafe für das unbeteiligte Unternehmen ist.
Google wird nämlich verpflichtet sowohl die Werbung, als auch die Website in den Suchergebnissen zu unterdrücken.
Die Richter gingen zudem einen weiteren, seltsamen Argumentationsweg – so gelte die Zensur solange weltweit, bis Google per Urteil eines ausländischen Gerichts nachweise, dass diese nicht rechtmäßig sei. Dann könne beim Supreme Court ein Abänderungsantrag gestellt werden. Die Rechtswidrigkeit der weltweiten Zensur sei nämlich eine theoretische Frage.

Die einstweilige Verfügung ist rechtsdogmatisch und völkerrechtlich derart fragwürdig, dass selbst die kanadische Regierung beim Supreme Court zu intervenieren versuchte.

Nun strebt Google an, bei einem kalifornischen Bezirksgericht die Zensur für rechtswidrig erklären zu lassen.

Quelle: https://m.heise.de/newsticker/meldung/Google-geht-in-den-USA-gegen-weltweite-Zensur-durch-Kanada-vor-3783310.html

Urteil: https://scc-csc.lexum.com/scc-csc/scc-csc/en/item/16701/index.do