Google und das Recht auf Vergessenwerden

Der Kampf zwischen Google und französischen Datenschützern geht in die nächste Runde: der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob Google beanstandete Links nur in bestimmten Ländern, der gesamten EU oder sogar weltweit löschen muss. Es handelt sich dabei um Links, deren Löschung von Privatpersonen gefordert wurde, weil sie die Privatsphäre verletzen oder zu veralteten Informationen führen. 2014 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eben diese Links von den Suchmaschinen gelöscht werden müssen. Google zog daraufhin vor das höchste französische Verwaltungsgericht, das den Fall nun an den Europäischen Gerichtshof abgegeben hat. Momentan entfernt Google die Links lediglich in den europäischen Versionen der Suchmaschine. Aus europäischen Ländern sieht man diese Links aber auch in der amerikanischen Version nicht, was sich allerdings ziemlich leicht umgehen lassen soll. Französischen Datenschützern geht das nicht weit genug, das Recht auf Vergessen werden sollte ohne Einschränkungen weltweit gelten. Während Google eine Zensur und die Freiheit des Internets fürchtet.

https://m.heise.de/newsticker/meldung/Recht-auf-Vergessen-Muss-Google-Links-weltweit-entfernen-3778395.html

https://www.golem.de/news/recht-auf-vergessenwerden-eugh-entscheidet-ueber-weltweite-auslistung-von-links-1707-129044.html