Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner

Der Verein Digitalcourage will per Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner vorgehen.

Das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ (wir berichteten) erweitert den zulässigen Anwendungsbereich des Staatstrojaners enorm.

Der Verein stößt sich an dem „sperrangelweit offen stehenden“ Backdoor, welches Ermittler auf Geräte aufspielen dürfen. Zudem sei die private Kommunikation in Gefahr.
In der geplanten Verfassungsbeschwerde sollen deshalb die Auswirkungen auf Grundrechte und IT-Sicherheit gerügt werden. Der Beschwerde kann auf der Homepage des Vereins beigetreten werden.

[Randbemerkung: Wenig Aufmerksamkeit im Rahmen des Gesetzes erhielt die neue Kompetenz der Polizei Blutproben bei begründetem Verdacht der Fahruntauglichkeit auch ohne richterlichen Beschluss entnehmen zu dürfen. Auch hier ist die Verfassungsmäßigkeit unklar, da vom Zitiergebot bei der Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit kein Gebrauch gemacht wurde. Ob ein Zitat in den Generalklauseln der Bundes- und Landespolizeigesetze ausreicht, darf in Zusammenschau mit dem Ermächtigungsgesetz bezweifelt werden.]

Quelle: https://heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-Digitalcourage-klagt-gegen-Staatstrojaner-3785288.html

Verein: https://digitalcourage.de/presse/pressemitteilungen/digitalcourage-klagt-gegen-staatstrojaner-sicherheitsluecke-in-allen