EU-Schriftsatzstreit beendet

Mit einer Stärkung der Transparenz innerhalb der EU-Justiz endet ein langer Streit zwischen dem Piraten-Politiker Breyer und der EU-Kommission.
Der EuGH wies den Berufungsantrag der Kommission zurück und bestätigte das vorinstanzliche Urteil des EuG in der Rechtssache.

Die Kommission verweigerte den Zugang zu Schriftstücken, die in einem Verfahren eingebracht wurden. Breyer veröffentlichte 2012 anonymisiert die Klageerwiderung während des Verfahrens zwischen Österreich und der Kommission zur Vorratsdatenspeicherung auf seiner Homepage. Der EuGH wertete die Weigerung der Kommission als Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz, der seiner Ansicht nach auch ihn selbst betreffe. Dennoch wird im Urteil betont, dass Dokumente während der Anhängigkeit der Rechtssache zurückbehalten werden dürfen. Mit dieser Begründung wird auch die Kostenentscheidung aufrecht erhalten, dass Breyer die Hälfte der ihm entstandenen Kosten im Verfahren trägt. Die Veröffentlichung der Klageerwiderung war in diesem Falle verfrüht.

Quelle: https://heise.de/newsticker/meldung/EuGH-bestaetigt-Kostenstrafe-fuer-Piraten-im-Streit-ueber-Vorratsdatenspeicherung-3774447.html

EuGH-Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192887&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=304861

EuG-Urteil & Docs: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-188/12