Das Verwaltungsgericht Köln (Az. 9 K 4396/18) wies am Donnerstag die Klage mehrerer Mobilfunkanbieters (unter anderem Telefónica (O2) und Vodafone) gegen die Vergaberegeln der Bundesnetzagentur ab. Die Bundesnetzagentur hatte im Mai 2018 entschieden, die 5G-Frequenzen ab Mitte März 2019 zu versteigern. Telefónica monierte, die Behörde habe Frequenzen einbezogen, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien. Zudem habe die Netzagentur
