Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Bestandsdatenauskunft

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), hat in ihrer Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Kritik an der derzeitigen Regelung der Bestandsdatenauskunft geäußert.
So sei es Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz quasi unbegrenzt möglich, an Daten zu gelangen. Problematisch daran sei wiederum vor allem der Umstand, dass seit Einführung der Bestandsdatenauskunft in heutiger Form aus 2013 der schiere Umfang der Internetnutzung zugenommen habe. Dadurch sei es, aufgrund der immer größerer Datenmengen, die über einzelne Personen vorliegen und somit auch abgerufen werden können, leicht möglich, umfassende Persönlichkeitsprofile zu erstellen.
Die Verfassungsbeschwerde, im Rahmen derer Voßhoff sich vor dem BVerfG geäußert hat, wurde kurz nach der Reform des TKG in 2013 von Datenschützern der Piraten-Partei eingelegt.

Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberste-Datenschuetzerin-kritisiert-Bestandsdatenauskunft-4218428.html

http://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2013/07/BDA-Verfassungsbeschwerde.pdf

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bestandsdatenauskunft-datenschuetzerin-bemaengelt-bundesdatengesetz-a-1237640.html