Mit der geplanten Reform des europäischen Urheberrechts gehen auch gravierende Änderungen für Plattformbetreiber einher: So sollen diese, vor allem nach dem Wortlaut des geplanten Art. 13 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, verpflichtet werden, für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer einzustehen. Art. 13 sieht demnach die Möglichkeit vor, dass Plattformbetreiber Lizenzen kaufen könnten, die sich dann auch auf Beiträge von Nutzern erstrecken.
