
Ein am Mittwoch vom Bundestag beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO keine Aufwendungen mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Dieser Schutz gilt für kleine Unternehmen, Kleinstunternehmen, sowie für ähnliche Vereine, soweit sie gewerblich tätig sind. Ein neuer Paragraf 8b im UWG erklärt eine Abmahnung in vier Punkten für unzulässig. Wenn „Mitbewerber eine erhebliche Anzahl