Kfz-Kennzeichen gescannt

Laut Informationen, die der Piratenpartei in Bayern zugespielt worden seien, hat die bayrische Polizei im Jahre 2018 die vorhanden Geräte zum automatisierten Lesen von Nummernschildern nicht lediglich gezielt eingesetzt.
Entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die das automatisierte Erfassen von Kennzeichen nur bei gezielter Suche bei Fahndungen als verfassungsmäßig einstufte, sollen mehrere Stunden Material anlasslos erhoben und dauerhaft gespeichert worden sein. Dies soll sich bei mehreren verschiedenen Gelegenheiten zugetragen haben.
Auch in Brandenburg soll die Polizei teilweise einen ganzen Tag den kompletten Autoverkehr an neun festen Standorten aufgezeichnet haben. Die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg hatte diese Vorgehensweise bereits im Jahr 2015 kritisiert.
Die Piratenpartei führt gegen diese Praxis in Niedersachsen bereits ein Gerichtsverfahren und strebt dies nun auch in Brandenburg an. Bezüglich der Daten aus Bayern liegen noch keine weiteren Informationen vor.

Quellen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-008.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kfz-Kennzeichen-Scanning-Bayern-und-Brandenburg-speichern-Fahrer-auf-Vorrat-4420441.html