Bundesdatenschutzbeauftragter stellt seinen 27. Tätigkeitsbericht vor

Am 8. Mai 2019 hat der aktuelle Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber den 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz vorgestellt und dem Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble übergeben.
In dem Bericht zieht der Bundesdatenschutzbeauftragte unter anderem Resümee über das erste Jahr nach der DSGVO. Der Start sei etwas unglücklich gelaufen, jedoch sei die DSGVO im Ganzen ein Gewinn für den Datenschutz. Dies würde sich auch durch die neuen Datenschutzgesetze nach Vorbild der DSGVO zeigen, die bereits in Kalifornien und Japan erlassen wurden. Sowie durch das hohe Interesse anderer Staaten (z.B. in den USA, Asien und Lateinamerika) ebenfalls solche Gesetze zu erlassen.
Die DSGVO werde auch in Deutschland gut angenommen. Eingaben von Bürgern sollen sich alleine vom 25. Mai 2018 bis Ende des Jahres 2018 verdreifacht haben.
Nunmehr müsse auf die Harmonisierung der Anwendung in Europa und die pragmatische Auslegung der Vorschriften geachtet werden. Außerdem sollen Großkonzerne wie Facebook noch stärker in die Pflicht genommen werden, sodass das Vertrauen in den Datenschutz gewährleistet werden kann.
In dem Bericht warnt Herr Kelber allerdings auch davor die Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden zu stark auszuweiten. Angesichts einer sinkenden Kriminalitätsstatistik seien stärkere und häufigere Grundrechtseingriffe nicht angebracht.

Quellen:
https://community.beck.de/2019/05/13/ein-jahr-ds-gvo-positive-bilanz-des-bundesdatenschutzbeauftragten
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/16_27_TB.html;jsessionid=33DEB000D7135657A0672894AC206693.2_cid329?nn=5217016
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/2019/27.TB.html