
Da Gmail nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht, handelt es sich nach EU-Recht nicht um einen elektronischen Telekommunikationsdienst. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 13.06.2019 entschieden. Als Telekommunikationsdienst wären erhöhte Anforderungen an den Datenschutz zu stellen und außerdem müsste Google eine Überwachungsschnittstelle für Behörden einrichten. Der Chef der Bundesnetzagentur Jochen Homann sieht nicht