Klage gegen Fluggastdatenspeicherung

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen die dauerhafte Speicherung von Fluggastdaten erhoben. Diese Sammlung findet seit Mai 2018 durch die Airlines statt, die diese Daten an das BKA weiterleiten, das sie verwerten und für 5 Jahre speichern darf. Die Befugnis dazu leitet sich aus der Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten der EU ab.
Die weitergeleiteten Daten umfassen 20 Kategorien, sogenannte Passenger Name Records, darunter Name, Anschrift und Zahlungsmittel. Diese werden bei jedem Fluggast erhoben, der in die EU einreist oder diese verlässt. Es handelt sich dabei grundsätzlich um eine anlasslose Massenspeicherung von Daten zur Terrorismusabwehr, davon werden naturgemäß wesentlich mehr Unschuldige miterfasst, als mögliche Täter erfasst werden. Diese Handlungsweise soll nach Ansicht der Kläger gegen Rechte aus der EU-Grundrechtecharta verstoßen.
Durch die Klage soll letztendlich, in Form einer Vorlage zum EUGH, eine Überprüfung dieser Richtlinie anhand der Grundrechte aus der EU-Grundrechtecharta erfolgen.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Massenueberwachung-Buergerrechtler-klagen-gegen-Fluggastdatenspeicherung-4421580.html