Veraltungsgericht Köln stoppt Wahl-O-Mat

Das Verwaltungsgericht Köln ist einem Antrag der pan-europäischen Partei Volt gefolgt und hat den Wahl-O-Mat für die Europawahl der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gestoppt.
Beim Wahl-O-Mat können lediglich 8 Parteien gleichzeitig verglichen werden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts werden kleinere und unbekannte Parteien dadurch stark benachteiligt.
Von der bpb gab es dazu bisher keine Stellungnahme, die Seite des Wahl-O-Mat führt nun lediglich auf eine Infoseite.
Der Wahl-O-Mat zur Bürgerschaftswahl in Bremen ist nicht betroffen.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verwaltungsgericht-stoppt-Wahl-O-Mat-4426878.html