
Am vergangenen Donnerstag, 05.12.2019, hat die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf des Medienstaatsvertrages beschlossen, der voraussichtlich ab Herbst 2020 den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll. Auf diesem Wege soll eine Anpassung an den digitalen Wandel und die neuen Angebote im Internet erfolgen. Insbesondere sollen Internet-Plattformen abgedeckt werden, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen.Wesentliche Neuregelungen betreffen nach den frühen Entwürfen