Verstärkter Kampf gegen Hass im Netz; Bayern fordert härtere Strafen für Cybermobbing

Zusätzlich zu den geforderten und geplanten Verschärfungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) (wir berichteten: http://www.jura.uni-saarland.de/die-ergebnisse-der-justizministerkonferenz-haerteres-vorgehen-gegen-hass-im-netz-vorratsdatenspeicherung-und-whistleblowerschutz/) werden die Rufe über Strafverschärfungen in Bezug auf „Cybermobbing“, also insbesondere bezüglich Verleumdung und Beleidigung im digitalen Raum, lauter.

Nach Aussagen des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) sollen Beleidigung und Verleumdung künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden. Hierbei würde Bayern eine entsprechende Initiative im Bundesrat anstrengen und einen Gesetzesentwurf einbringen. Begründet wird die geforderte Verschärfung mit der enthemmenden Wirkung der Anonymität des digitalen Raumes; insbesondere zeige, so Eisenreich, das durch Verleumdung und Beleidigung entstehende Cybermobbing eine andere, intensivere Qualität als ein im analogen Bereich enstehendes Mobbing durch die benannten Taten. Insgesamt müsse sich der demokratische Rechtsstaat bei der zunehmenden Verbreitung von Hass und Extremismus im Internet mit allen verfügbaren Mitteln zur Wehr setzen. Hierbei soll das Beleidigungsstrafrecht nicht nur punktuell geändert werden, sondern umfassend, dahingehend dass eine grundlegende Verschärfung angestrebt werde, insbesondere gegen Personen, welche im öffentlichen Leben stünden. 

Der bayerische Entwurf sieht ebenfalls vor, dass insbesondere rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische und andere menschenverachtende Äußerungen auch ohne Strafantrag verfolgt werden können, sofern das Opfer nicht der Verfolgung widerspricht.

Quellen:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech
https://t3n.de/news/hass-netz-unionspolitiker-1224199/