Bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, sowie beim
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit,
sind zunehmende Aktivitäten zu beobachten, die eine bessere Durchsetzung der DSGVO zum Ziel haben sollen.
Nach Medienberichten haben die deutschen Behörden mit der irischen
Aufsichtsbehörde vereinbart, diese in internationalen Verfahren zu
unterstützen.
Die irische Datenschutzbehörde ist gemäß den Vorgaben der DSGVO (sog.
One-Stop-Verfahren) in der Regel für die großen Online-Unternehmen
zuständig, da diese dort ihren europäischen Hauptsitz eingerichtet
haben. Dabei ist die Behörde aus Sicht vieler Beobachter chronisch
unterbesetzt. Unter Heranziehung dieses Arguments ist vereinbart worden,
dass bestimmte Teilfragen zukünftig autonom durch Personal deutscher
Behörden übernommen werden sollen. [1]
Diese Berichte folgen einer am 14.11.2019 erfolgten koordinierten Aktion
der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, sowie des Bundesbeauftragten, in der die Behörden jeweils in Form einer Pressemitteilung über ihre Position zur Zulässigkeit zu personenbezogenem Webtracking informierten. [2] Diese Äußerungen sind als äußerst praxisrelevant zu bewerten und inhaltlich umstritten.
Quellen:
[1]: Heise-Bericht: „Große DSGVO-Verfahren: Deutsche Datenschützer
wollen die Iren zum Jagen tragen“:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-DSGVO-Verfahren-Deutsche-Datenschuetzer-wollen-die-Iren-zum-Jagen-tragen-4597554.html
[2]: Vgl. nur die Pressemitteilung des BfDI:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/26_WebtrackingEinwilligung.html