Gutachten zur DSGVO veröffentlicht

In einem Gutachten für den Bundesverband der Verbraucherzentralen zur DSGVO kommen Prof. Dr. Alexander Roßnagel und Dr. Christian Geminn von der Projektgruppe vertragsverträgliche Technikgestaltung (provet) der Universität Kassel zu dem Ergebnis, dass die DSGVO die Position von Verbrauchern zwar an vielen Stellen verbessert hat, jedoch auch noch Luft nach oben bleibt.
In ihrer Evaluation aus Verbrauchersicht monieren Sie, dass die DSGVO durch die Verwendung zu abstrakter Formulierungen und nach wie vor bestehenden Lücken erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen habe.

Roßnagel und Geminn schlagen daher „Präzisierungen“ vor, die grundrechtsfreundlichere Regelungen verankern und Rechte der Verbraucher und Pflichten der Verantwortlichen eindeutiger fassen. Insbesondere die Möglichkeit, Nutzerprofile anzulegen sollte nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Auch schlagen sie ein schärferes Recht auf Kopien von Daten vor, die etwa Firmen oder Behörden über Verbraucher speichern, und den Anspruch auf Datenübertragung sei noch klarer zu formulieren und auszuweiten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sich bereits am Folgetag der Veröffentlichung des Gutachtens dessen Positionen weitgehend zu Eigen gemacht und ein Positionspapier mit Forderungen erarbeitet. Man wolle „die Zukunftsfähigkeit des Datenschutzrechts zu gewährleisten, ohne die DSGVO zu überfrachten“.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Gutachten-Ruf-nach-besserem-Schutz-vor-Profiling-4606570.html

Gutachten: https://www.heise.de/downloads/18/2/8/0/2/5/0/7/vzbv.pdf

Positionspapier des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen: https://www.heise.de/downloads/18/2/8/0/2/5/0/7/vzbv2.pdf