Ausgangspunkt ist ein Bewerbungsverfahren bei der Quirin Privatbank, in dessen Verlauf eine HR-Mitarbeiterin versehentlich vertrauliche Angaben des Bewerbers – darunter seine Gehaltsvorstellungen – an einen unbefugten Dritten weiterleitete. Der Betroffene sah darin eine Verletzung seiner beruflichen Reputation und verlangte zum einen die Unterlassung weiterer Rechtsverstöße, zum anderen Schadensersatz für den erlittenen immateriellen Schaden. Vor diesem Hintergrund hatte der EuGH in
