Das Landgericht Frankfurt/Main hat mit seinem Urteil Az. 2-06 O 271/25 zwar die Klage eines Ärztebundes gegen Google auf Unterlassung der Anzeige eines Suchergebnisses in der KI-Übersicht, die nach dessen Meinung medizinisch falsch war, abgewiesen; es hat aber konkrete Hinweise gegeben, dass Suchmaschinenbetreiber für KI-Suchergebnisse grundsätzlich haftbargemacht werden können. Auch wenn, wie im Falle von Google, sich der Firmensitz in
