Der BGH hat entschieden, dass Chatdaten der Kriminellen-App „Anom“ als Beweismittel zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertet werden dürfen. Diese App wurde auf verschlüsselten Kryptohandys genutzt, um international Drogenhandel zu organisieren. Das FBI hatte selbst solche Telefone in Umlauf gebracht und die gewonnenen Daten dem US-Justizministerium übergeben, welches sie den deutschen Ermittlern zur Verfügung stellte. Der BGH bestätigte die Verwertbarkeit der Daten und sah keinen Verstoß gegen grundlegende Rechtsstaatsanforderungen. Ein Fall, der dem Urteil zugrunde lag, betraf einen Mann, der wegen Betäubungsmittelhandels zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Seine Revision, die sich gegen die Nutzung der „Anom“-Daten richtete, wurde abgelehnt. Das Urteil ist bedeutsam, da es viele weitere Ermittlungsverfahren beeinflusst. Das Bundeskriminalamt hat seit März 2021 basierend auf den „Anom“-Daten knapp 1.000 Nutzer identifiziert und über 280 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die zu zahlreichen Festnahmen und der Sicherstellung großer Mengen Drogen und Waffen führten. Im vorliegenden Fall muss das Landgericht Tübingen das Strafmaß aufgrund neuer Cannabis-Regelungen neu bewerten.
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