Verbandsklage der Verbraucherzentrale gegen Amazon Prime Video: Kunden können sich anschließen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Amazon Digital Germany GmbH auf Schadensersatz öffentlich bekannt gegeben (Az: 102 VKI 1/24). Grund der Klage sind die am 05. Februar eingeführten standardmäßigen Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien auf Prime Video. Die Werbung kann vom Kunden grundsätzlich nur umgangen werden, indem er zusätzlich zum Abopreis ein Entgelt von 2,99 Euro