ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-416/23) vom 09.01.2025 kritisiert die österreichische Datenschutzbehörde, die die Anzahl der eingereichten Beschwerden auf zwei pro Monat begrenzt hatte. Der EuGH erklärte diese Praxis für rechtswidrig und stellte fest, dass es keine generelle Beschränkung von Datenschutzbeschwerden geben darf.
Einige Bürger reichen übermäßig viele Beschwerden bei den Datenschutzbehörden ein, was zu einer hohen Belastung führt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass Behörden solche Massenbeschwerden nur ablehnen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass der Bürger sein Beschwerderecht missbraucht. Es reiche nicht aus, dass ein Bürger eine Vielzahl von Beschwerden in kurzer Zeit einreicht. Beschwerden können laut des EuGH daher nicht ohne weiteres liegen gelassen werden. Die Datenschutzbehörde kann selbst entscheiden, wie sie mit der Beschwerde umgeht, soweit sie die Missbrauchsabsicht nachweisen kann. Die Beschwerde kann entweder zurückgewiesen- oder es kann eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung erhoben werden. Ein Beispiel ist ein Österreicher, der innerhalb von zwei Jahren 77 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung bei der örtlichen Datenschutzbehörde eingereicht hat. Die Entscheidung des EuGH führt allerdings dazu, dass die Behörden einem größeren Aufwand ausgesetzt sind und ihre Kapazität für andere, wichtige Aufgaben eingeschränkt wird, da sie immer wieder mit Einzelpersonen zu tun haben, die viele Beschwerden erheben. Allerdings gibt es Hoffnung, dass in Fällen von nachweisbarem Missbrauch weiterhin Beschwerden abgelehnt werden können. Den Betroffenen gebe das Urteil zumindest aber Rechtssicherheit, da es die Betroffenenrechte absichere.
Quellen:
- https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/datenschutz-eugh-100.html
- https://www.euractiv.de/section/innovation/news/eu-gerichtshof-kein-limit-fuer-datenschutzbeschwerden/
- https://www.datenschutzticker.de/2025/01/eugh-keine-pauschale-beschraenkung-von-datenschutzbeschwerden/
- https://datenschutz-rv.de/neue-huerden-bei-datenschutz-beschwerden-eugh-klaert-den-umgang-mit-exzessiven-anfragen/