Neuer Referentenentwurf zur Durchführung der KI Verordnung

Am 13.01.2025 berichtete Tagespiegel Background über einen neuen
Referentenentwurf zur Durchführung der KI Verordnung, der aufzeigt, wo
andere Behörden die Aufsicht übernehmen sollen und wie viel neues
Personal die BNetzA hierfür bräuchte.

Ursprünglich sollte der Entwurf schon 2024 vorliegen, aber politische
Verzögerungen haben den Zeitplan verschoben. Ziel ist es, durch klare
Strukturen und zentrale Koordination die Umsetzung des AI Acts effizient
und transparent zu gestalten.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass andere bestehende Behörden in
bestimmten Sektoren und Anwendungsbereichen, wie beispielsweise
Maschinen, Medizinprodukten oder Funkanlagen weiterhin zuständig
bleiben, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll vor allem Hochrisiko-KI-Systeme
überwachen, etwa in Bereichen wie Biometrie, kritischer Infrastruktur,
Bildung oder Strafverfolgung.
Dabei soll die BNetzA zentrale Anlauf- und Marktüberwachungsbehörde für
die Umsetzung des AI Acts in Deutschland werden und auch als
Beschwerdestelle fungieren. Für eine einheitliche Koordination wird ein
zentrales „Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO“ eingerichtet, das
Expertise bündelt und andere Behörden unterstützt.
Zudem plant die BNetzA ein KI-Reallabor zur Förderung von Innovationen,
das besonders Start-ups und KMUs in der EU unterstützen soll.

Für die neuen Aufgaben wird ein Personalbedarf von insgesamt 129 Stellen
bis 2027 berechnet. Die Ressortabstimmung des Entwurfs läuft, und Länder
sowie Verbände sollen in den Prozess eingebunden werden, die Frist für
die Benennung zentraler Stellen und Sanktionen endet allerdings schon am
2. August 2025.


Quellen: