Die Website „Derecho en Red“ (dt.: „Recht im Netz“), die von mehreren spanischen Rechtsanwälten betrieben wird, die auf IT-Recht spezialisiert sind, hat jetzt die diesjährigen Preise für den besten juristischen Weblog und für das beste juristische Posting verliehen. Die Preisvergabe, die nach der Premiere 2011 jetzt zum zweiten Mal stattfand, erfolgt aufgrund eines Votums der Nutzer von „Derecho en Red“
Prof. Dr. Stephan Lorenz hat auf seiner Internetseite eine umfangreiche Sammlung zum Allgemeinen Teil des BGB, dem Schuldrecht AT sowie Schuldrecht BT zusammengestellt. Daneben gibt es eine sehr umfangreiche und aktuelle Entscheidungssammlung, welche nach Themengebieten sortiert ist. Zu den Themen gehört unter vielen anderen auch die Rubrik "Cyber-Law", womit zivilrechtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Neuen Medien gemeint ist. Weiterhin
Am 20. April bietet sich allen Studierenden, Schülern und Abiturienten die Gelegenheit, sich über den Arbeitsmarkt für Juristen in Frankreich, Deutschland und Luxemburg beim Tag der offenen Tür des Centre Juridique Franco-Allemand auf dem Campus der UdS (Gebäude B4 1, Erdgeschoss, Hörsaal 0.22) zu informieren. Das Programm, das um 8.30 beginnt, umfasst öffentliche Vorlesungen, Studiengangspräsentationen und Podiumsdiskussionen über juristische Berufe.
Die XXX. olympischen Sommerspiele werfen ihre Schatten voraus und werden nun auch an der Universität des Saarlandes thematischer Inhalt. Eine Ringvorlesung unter der Überschrift „Olympische Spiele – noch zeitgemäß? Werte, Ziele, Wirklichkeit in multidisziplinärer Betrachtung“, die vom Sportwissenschaftliche Institut der UdS veranstaltet wird, befasst sich mit den olympischen Spiele, die in diesem Jahr vom 27. Juli bis 12. August 2012
Mit seiner jüngsten Entscheidung (siehe Pressemitteilung) hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für eine bundeseinheitliche Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof in Sachen Filesharing frei gemacht. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist – entgegen einiger anders lautender Meldungen – nichts zum Thema Filesharing entschieden worden. Es wurde lediglich entschieden bzw. festgehalten, dass es unter den oberen Gerichten abweichende und sich wesentlich unterscheidende Meinungen
Die einheitliche Behördenrufnummer 115 ist seit einer Tarifumstellung im Festnetz zum Ortstarif und über die Flatrate kostenlos erreichbar. Im Mobilfunk bieten bereits zwei Unternehmen (Vodafone und Telefonica) die 115 zu den gleichen Konditionen an. Die Behördennummer wird so noch bürgerfreundlicher. Related Links www.115.de
Die Europäische Kommission hat ihren zweiten Jahresbericht zur Anwendung der EU-Grundrechtscharta vorgestellt. Der fünfzehn-seitige Bericht für das Kalenderjahr 2011 befasst sich unter anderem mit den Themen Rassismus, Minderheitenschutz und Kinderrechten. Aber auch andere Themenfelder wie etwa die Flughafensicherheit (Sicherheitsscanner), die Vorratsdatenspeicherung und das ungarische Mediengesetz finden ihre Erwähnung, die zudem auch in der Presseerklärung zur Wahrung der Grundrecht durch die
Rechtsanwalt Florian Albrecht und Rechtsassessor Axel Knabe haben den ersten kostenlosen Online-Kommentar zum Entwurf für die Datenschutz-Grundverordnung erstellt. Die beiden Herausgeber wollen mit ihrem Online-Kommentar einen Beitrag zur Debatte um den Entwurf für die Datenschutz-Grundverordnung leisten. Besagte Verordnung würde als in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht, eine Vollharmonisierung auf dem Gebiet des Datenschutzrechts herbeiführen. Bereits 2014 oder 2015 könnte eine
Rechtsanwalt Dr. Christian Rauda und Dr. Jochen Zenthöfer sind vielen Jurastudierenden sicher schon als Autoren der Skripte und Fallsammlungen aus dem Richter-Verlag (oftmals auch einfach „Richter-Skripte†genannt) bekannt. Auf ihrer gemeinsamen Homepage, die auch Werbung für ihre kostenpflichtigen Skripte und Definitionssammlungen beinhaltet, bieten sie die Anmeldung zu einem kostenlosen Klausurenkurs an. Die Klausuren werden jeweils am 1., 10. und 20.
Der Verfassungsberichtshof des Saarlandes hat den Antrag der Partei „Initiative Direkte Demokratie“ zurückgewiesen bzw. teilweise verworfen und entschieden, dass der Landtag des Saarlandes nicht verpflichtet war, die 5 %-Sperrklausel des § 38 Abs. 1 LWG für die Wahlen zum 15. Landtag des Saarlandes aufzuheben oder auszusetzen. Es bleibt folglich bei der 5 %-Sperrklausel bei der am Sonntag anstehenden Landtagswahl. Related