WLan-Netzwerk – Bitte nicht stören!

Die Digitale Gesellschaft hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Mitnutzung von WLan-Netzwerken vorgestellt. Der Gesetzentwurf soll WLan-Netzwerkbetreiber von der gegenwärtig drohenden Störerhaftung befreien und somit Rechtssicherheit geben. Auch die 83. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte im Juni einen Beschluss zur Haftung für WLan-Internetzugänge gefasst. Die Konferenzteilnehmer kamen zu dem Ergebnis, dass eine Überprüfung der Störerhaftung notwendig ist und das Bundesjustizministerium um ein entsprechendes Handeln gebeten.

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