Im Verfahren GEMA gegen OpenAI setzte sich das LG München I mit der Frage auseinander, ob das Training und die Ausgabe bestimmter Liedtexte durch ChatGPT eine urheberrechtliche Verletzung darstellen. Ausgangspunkt war die unstreitige Tatsache, dass OpenAI neun bekannte deutschsprachige Songs – darunter Atemlos, 36 Grad, Bochum, Männer, Über den Wolken und In der Weihnachtsbäckerei – als Trainingsdaten genutzt hatte. Die GEMA
