Der Bundesrat hat – als Gegenentwurf zu den Vorhaben der Bundesregierung – einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen und in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel der Reform ist es, die Datenschutzaufsicht in Deutschland effizienter und einheitlicher auszugestalten, ohne die föderale Struktur aufzugeben. Hierzu sollen insbesondere die Datenschutzkonferenz (DSK) gesetzlich institutionalisiert, ein nationales „One-Stop-Shop“-Verfahren eingeführt und Doppelprüfungen durch ein
