Neue Transparenzpflichten für KI-Systeme

Mit dem 2. August 2026 ist ein weiterer zentraler Baustein der europäischen KI-Regulierung anwendbar geworden: Die Transparenzpflichten des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)gelten nun verbindlich. Parallel hierzu hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht, die die Anwendung der Transparenzvorgaben konkretisieren und Unternehmen sowie Behörden Orientierung bei deren Umsetzung geben. Damit beginnt für zahlreiche Akteure eine neue Phase der KI-Compliance.

Die Transparenzpflichten verfolgen das Ziel, Nutzerinnen und Nutzer davor zu schützen, über den Einsatz künstlicher Intelligenz oder die Echtheit digitaler Inhalte getäuscht zu werden. Anders als die Vorschriften für Hochrisiko-KI richten sich die Vorgaben des Art. 50 AI Act an bestimmte KI-Systeme, bei denen aufgrund ihrer Funktionsweise ein erhöhtes Täuschungs- oder Manipulationspotenzial besteht.

Nach Art. 50 AI Act müssen Anbieter und – je nach Anwendungsfall – auch Betreiber sicherstellen, dass Personen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Dies betrifft insbesondere Chatbots und andere dialogbasierte KI-Anwendungen, sofern für den Nutzer nicht offensichtlich ist, dass die Kommunikation mit einer künstlichen Intelligenz erfolgt. Darüber hinaus sind KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte (Deepfakes) eindeutig als solche zu kennzeichnen. Für Systeme zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierungbestehen ebenfalls Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen. Die Leitlinien der Europäischen Kommission empfehlen zudem, Kennzeichnungen möglichst klar, leicht wahrnehmbar und – soweit technisch möglich – maschinenlesbar auszugestalten.

Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Klarstellung der Kommission, dass sich die Transparenzpflichten nicht ausschließlich an Anbieter von KI-Systemen richten. Je nach Konstellation treffen auch Betreiber – etwa Unternehmen, Behörden oder Plattformen, die KI-Anwendungen einsetzen – eigenständige Transparenzpflichten. Dadurch erweitert sich der Kreis der Normadressaten erheblich und Unternehmen müssen ihre bestehenden Compliance-Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen.

Die Anwendbarkeit der Transparenzpflichten stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung des AI Act dar. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die nationalen Marktüberwachungsbehörden und das AI Office der Europäischen Kommission die neuen Vorgaben auslegen und durchsetzen und welche Maßstäbe sich für eine unionsweit einheitliche Anwendung entwickeln.

Quelle

Sicherere und transparentere KI – Europäische Kommission