Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat auf seiner Plenarsitzung am 16. und 17. Juli 2026 die Europäische Kommission aufgefordert, eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen Datenschutzaufsichtsbehörden und anderen Regulierungsbehörden zu schaffen. Hintergrund ist die zunehmende Überschneidung europäischer Digitalrechtsakte wie der DSGVO, des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA).
Nach Auffassung des EDSA erschwert die derzeit fehlende Rechtsgrundlage eine wirksame Zusammenarbeit der Behörden. Ein rechtssicherer Austausch – auch vertraulicher Informationen – sei jedoch notwendig, um komplexe Sachverhalte kohärent und effizient bearbeiten zu können.
Darüber hinaus verweist der EDSA auf die wachsende Belastung der Datenschutzaufsichtsbehörden. Steigende Fallzahlen und die zunehmende Komplexität digitaler Geschäftsmodelle erforderten eine engere Zusammenarbeit sowie eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen. Vor diesem Hintergrund diskutierte der Ausschuss auch Maßnahmen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Durchsetzung der DSGVO.
Der Vorstoß verdeutlicht, dass die effektive Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts künftig noch stärker von einer abgestimmten Zusammenarbeit verschiedener Aufsichtsbehörden abhängen wird. Die materiellen Vorgaben der DSGVO bleiben zwar unverändert, ihre praktische Durchsetzung könnte jedoch durch klarere Kooperationsregelungen erheblich gestärkt werden.
Quellen
- European Data Protection Board (EDPB/EDSA), EDSA fordert Rechtsgrundlage für den regulierungsübergreifenden Informationsaustausch, Pressemitteilung vom 17.07.2026: https://www.edpb.europa.eu/news/edpb-calls-for-legal-basis-for-cross-regulatory-information-sharing_de
