Fehlgeleitete Xing-Nachricht: BGH bejaht DSGVO-Schadensersatz

Eine Privatbank wollte einem Bewerber über Xing mitteilen, dass sie seine Gehaltsvorstellungen nicht erfüllen könne. Die Nachricht enthielt Angaben zum Bewerbungsverfahren sowie ein konkretes Gehaltsangebot von 80.000 Euro plus variabler Vergütung. Versehentlich wurde sie auch an einen früheren Kollegen des Bewerbers geschickt, der in derselben Branche tätig war. Dieser sprach den Bewerber anschließend auf dessen Stellensuche an.

Der Bewerber verlangte immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Während das Landgericht Darmstadt einen Anspruch bejahte, verneinte ihn das OLG Frankfurt mangels nachgewiesenen Schadens. Der BGH legte dem EuGH daraufhin mehrere Fragen zur Auslegung der DSGVO vor. Der EuGH stellte 2025 klar, dass auch negative Gefühle, der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten und die begründete Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung einen immateriellen Schaden darstellen können. Die betroffene Person muss diese Folgen jedoch nachweisen.

Die neue Entscheidung des BGH

Mit Urteil vom 23. Juni 2026, Az. VI ZR 97/22, bejahte der BGH einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach. Der Kontrollverlust sei nicht folgenlos geblieben, weil der Dritte die Nachricht gelesen, verwendet und den Bewerber darauf angesprochen habe. Auch dessen Sorge vor einer Weitergabe oder beruflichen Benachteiligung sei nachvollziehbar. Über die Höhe des Schadensersatzes muss nun erneut das OLG Frankfurt entscheiden.

Quellen:

BGH, Urteil vom 23.06.2026 – VI ZR 97/22 https://openjur.de/u/2477218.html

EuGH, Urteil vom 04.09.2025 – C-655/23 https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&text=&docid=303866&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Legal Tribune Online, Bericht zum BGH-Urteil VI ZR 97/22: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr9722-immaterieller-schadensersatz-82-dsgvo-xing