Regierungsentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung verabschiedet

Am 29. Juli 2026 wurde der Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KI-Migrationsverwaltungsgesetz – KIMVG) verabschiedet. Ziel des Entwurfs ist es, den Einsatz Künstlicher Intelligenz und anderer automatisierter Verfahren rechtssicher und datenschutzkonform in die Migrationsverwaltung zu integrieren.

Hierdurch sollen die Effizienz, Einheitlichkeit, Qualität und Sicherheit der Bearbeitung von Migrations-, Visum- und Asylverfahren gesteigert sowie das steigende Antragsaufkommen besser bewältigt werden.

Der Entwurf schafft eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Entwicklung von KI-Systemen und anderen automatisierten Anwendungen zur Datenverarbeitung und erweitert damit die Befugnisse der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Behörden. 

Die Behörden werden zudem ausdrücklich befugt, entsprechende Systeme zu entwickeln – gegebenenfalls ein bereits bestehendes KI-System eines Drittanbieters wesentlich zu ändern -, zu trainieren, zu validieren und zu testen. Über die Entwicklung von KI-Systemen hinaus enthält der Entwurf Regelungen für ihren operativen Einsatz.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Schaffung einer Rechtsgrundlage für automatisierte Verfahren, insbesondere für das sogenannte Verfahrensmonitoring zur Beobachtung und Auswertung abgeschlossener Verfahrensabläufe und Entscheidungsmuster im Zusammenhang mit der Prüfung von Anträgen und der Erteilung von Aufenthaltstiteln. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen zur Standardisierung und Weiterentwicklung migrationsrechtlicher Verwaltungsverfahren sowie zur Beschleunigung der Bearbeitung und Verbesserung der Entscheidungsqualität beitragen.

Im Rahmen der Änderungen erhalten die zuständigen Behörden eine begrenzte Befugnis zum automatisierten Abgleich entscheidungserheblicher Angaben aus dem Asylantrag mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, sofern im Einzelfall Zweifel an der Richtigkeit von entscheidungserheblichen Angaben bestehen.

Mit dem KIMVG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Potenziale von KI für effizientere Verwaltungsverfahren nutzbar zu machen, ohne dabei rechtsstaatlichen Grundsätze aus den Augen zu verlieren. Der Entwurf verbindet die erweiterten Einsatzmöglichkeiten daher mit Transparenz-, Dokumentations- und Kontrollpflichten sowie dem Grundsatz, dass behördliche Entscheidungen weiterhin in menschlicher Verantwortung getroffen werden.

Quelle:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/MI6/kimvg.html