Googleshop weiterhin rechtlich unsicher

Nachdem dieses Jahr bereits zwei Urteile über die mangelhafte Versandkostenanzeige des Googleshops vom Landgericht Hamburg entschieden wurden, hat Google nunmehr wohl auf Druck aus dem Handel hin zwar nachgebessert, wohl aber immer noch unzureichend. So ergibt sich bei deutschsprachigen Angeboten das Problem, dass auch Angebote aus Österreich in Deutschland oder aus Deutschland in Österreich angezeigt werden und diese trotz falscher

Schadensersatzanspruch des Meistbietenden bei Internetauktionsabbruch

In der Entscheidung des BGH vom 10.12.2014, Az VIII ZR 90/14, wurde der Beklagte letztinstanzlich dazu verurteilt, 8.500 Euro Schadensersatz an den Kläger zu zahlen, da er eine eBay-Auktion zwölf Stunden vor Auktionsende und ohne besonderen Grund abgebrochen und den Auktionsgegenstand anderweitig veräußert hatte. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter mit dem Mindeststartpreis von einem Euro. Der Wert des

EuGH-Entscheidung zum Datenschutzrecht – Videoüberwachung im privaten Bereich

Der EuGH hat auf die Vorlagefrage des obersten tschechischen Verwaltungsgerichtshofs am 11.12.2014 entschieden, dass grundsätzlich auch Privatpersonen bei Einsatz von Videoüberwachung die Bestimmung der EU-Datenschutzrichtlinie zu beachten haben (EuGH, Urt. v. 11.12.2014 – Rs. C-212/13). Die Vorlagefrage beschäftigte sich mit der Auslegung von Art. 3 II DSRL. Der dortige zweite Spiegelstrich bestimmt, dass die Richtlinie keine Anwendung findet "auf die

Weihnachten auf lto.de

Traditionell verabschiedet sich die Redaktion mit einem besonderen Link der Woche in die Weihnachtspause, unser Tipp soll zum Schmunzeln anregen, aber durchaus auch zu dieser besinnlichen Zeit am Jahresende passen: Auf lto.de (Legal Tribune ONLINE, ein Rechtsmagazin von Wolters Kluwer) gibt es seit einigen Jahren die Kategorie "Weihnachten". Dieses Jahr schreibt Prof. Dr. Schimmel (Fachhochschule Frankfurt a.M.) unter anderem zu

Online-Petition zur Rettung der Hochschulen im Saarland

Der AStA der Universität des Saarlandes hat gemeinsam mit verschiedenen Parteien, mit  Gewerkschaften und mit anderen Initiativen eine Online-Petition mit einem "Aufruf zur Rettung der Hochschulen im Saarland" veröffentlicht. Mehr dazu hier: https://www.openpetition.de/petition/online/aufruf-zur-rettung-der-hochschulen-im-saarland Link zur Nachricht der UdS: http://www.uni-saarland.de/nc/aktuelles/artikel/nr/11817.html

Studenten-Serie über IT-Sicherheit gewinnt bundesweit den ersten Preis

Die von Doktoranden und Studenten produzierte Serie will auf Sicherheitsrisiken des digitalen Alltags aufmerksam machen und diese auch erklären. Dafür konnten die Informatiker der Universität des Saarlandes sogar Apple-Gründer Steve Wozniak gewinnen. Die Jury des Hochschulwettbewerbs 2014 „Mehr als Bits und Bytes – Nachwuchswissenschaftler kommunizieren ihre Arbeit“ hat das Projekt nun als beste Umsetzung mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Damit

Die Artikel 29-Datenschutzgruppe: das Recht auf Löschung

Die Artikel 29-Datenschutzgruppe – ein unabhängiges Beratungsgremium der EU-Kommission-  hat 26. November 2014 eine Stellungnahme zum Thema „das Recht auf Vergessenwerden“ am verabschiedet. Die Stellungnahmen der Gruppe sind nicht bindend, spiegeln aber die Einschätzungen der nationalen europäischen Datenschutzbehörden wieder, in diesem Fall in Bezug auf das Recht auf Löschung und auf das „Google-Spain-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (vom 13.5.2014, Az.: C

Aktuelle Studie zu Webseitensiegel

Bedingt durch wohl erhebliches Misstrauen gegenüber Webseiten versuchen Unternehmen nunmehr, durch sogenannte Sicherheits-Siegel ihre Webseiten vertrauenswürdiger zu gestalten. Vier Forscher der Universität Leuven in Belgien und der Stony Brook University in New York haben zu zehn Anbietern von Sicherheits-Siegeln eine Studie verfasst. Mit dieser Studie sollte die Zuverlässigkeit der Webseiten-Siegel geprüft werden. Laut der Studie wurden erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt. Die

„Overblocking“ in England

In England wurden Ende 2013 Filterlisten eingerichtet, die bestimmte Webseiten sperren. Ursprünglich sollte primär der Jugendschutz sichergestellt werden, indem vor allem pornografische Inhalte geblockt werden. Eine ähnliche Idee gab es in Deutschland, als DNS-Sperren für Kinderpornografie eingeführt werden sollten. Hier wurden von Seiten Sachverständiger immer wieder Bedenken gegen den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur geäußert. Diese lade geradezu zum Missbrauch ein.Als Gefahr

1 & 1 Mail & Media darf keinen „toten Briefkasten“ für Kundenanfragen per Email verwenden

Die 1 & 1 Mail & Media GmbH darf Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten, die lediglich auf weitere Informationsquellen verweist. Die auf dem Portal web.de genannte Mailadresse entpuppte sich als „toter Briefkasten“: Das Landgericht Koblenz hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass eine „unmittelbare Kommunikation“ im Sinne des § 5 I Nr.