Das AG Hamburg hat sich in einem Urteil vom 9.1.2015 (Az. 36a C 40/14) mit der Notwendigkeit einer Vergabe von individuellen WLAN-Passwörtern befasst. In dem Verfahren hatte der Rechteinhaber den Inhaber eines Internetanschlusses der öffentlichen Zugänglichmachung eines seiner geschützten Werke auf einer Tauschbörse abgemahnt. Mit der Klage verfolgte der Rechteinhaber Ersatz seiner Abmahnkosten, auch wenn zwischen den Parteien mittlerweile unstreitig
Die kostenlosen SSL-Zertifikate vom Caching-Dienst Cloudflare wurden von Paypal Phisher Online-Ganoven missbraucht. Zur Funktionsweise: In ein paar Sekunden kann sich jeder registrieren, ohne persönliche Daten einzugeben. Cloudflare bietet dabei verschiedene Modelle an: Für das erste ist es erforderlich, beim Domain-Anbieter die DNS-Einstellungen einrichten. Die Zertifizierungsstelle Comodo liefert innerhalb von 24 Stunden ein gültiges SSL-Zertifikat, das eingepflegt werden kann. Hier ist
Zu diesem Thema referiert Prof. Dr. Nikolaus Forgó am Donnerstag, 29. Januar 2015 um 18.00 c.t. im Hörsaal der Medizinischen Biochemie, Geb. 45 in Homburg/Saar. Prof. Forgó kommt vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover. http://www.uniklinikum-saarland.de/uploads/media/Gastvorlesung_Forgo_Nikolaus.pdf
Nachdem die Ansprüche der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen den Kläger bereits im August 2014 recht schnell außergerichtlich zurück genommen wurden (http://freifunkstattangst.de/2014/11/23/update-zu-den-feststellungsklagen/), ist nun die Kostenentscheidung vollständig und zu Lasten der Beklagten, des Unternehmens, ergangen. In der Begründung ist der „Rückzieher“ als negatives Schuldanerkenntnis gewertet worden. Nach Auffassung des Gerichts wäre die Beklagte sonst verurteilt worden. Ebenfalls
Die Hotelkette "Marriot", die durch das Blocken fremder WLAN-Hotspots in ihren Räumlichkeiten aufgefallen war, hat im Verfahren der US-Amerikanischen Regulierungsbehörde FCC offenbar klein bei gegeben. Die Hotelkette will künftig grundsätzlich von der Blockierung fremder WLAN-Hotspot absehen. Dabei behält sich die Hotelkette aber vor, WLANs ausnahmsweise doch zu blockieren, wenn sich diese in hoteleigenen Konferenzräumen befinden. http://www.heise.de/security/meldung/Marriott-Hotels-wollen-kuenftig-keine-fremden-WLANs-mehr-stoeren-2519507.html Ursprüngliche Meldung von 07.01.2015
Das AG Koblenz hat in einem Hinweis-Beschluss vom 02.01.2015 (Az. 153 C 3184/14) klargestellt, dass die Auskunft eines Access-Providers – auch auf richterliche Anordnung – gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen des TKG verstößt, sofern der Access-Provider nicht gleichzeitig auch Vertragspartner des Anschlussinhabers ist. Im Fall hatte der Rechteinhaber eine richterliche Anordnung erwirkt, die den Access-Provider (Netzbetreiber) zur Auskunft über die streitgegenständliche IP-Adresse
Die für ihre öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. Delivery for Mr. Assange) bekannte Mediengruppe Bitnik hat es sich bereits Ende 2014 zur Aufgabe gemacht, die Strafbarkeit von Programmen und Robotern in einem Kunstprojekt zu thematisieren. Dazu programmierte die Gruppe das Programm "Random Darknet Shopper", das mit einer Summe von bis zu 100 US-Dollar wöchentlich wahllos und autonom jeweils eine Bestellung im Darknet
Die für ihre öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. Delivery for Mr. Assange) bekannte Mediengruppe Bitnik hat es sich bereits Ende 2014 zur Aufgabe gemacht, die Strafbarkeit von Programmen und Robotern in einem Kunstprojekt zu thematisieren. Dazu programmierte die Gruppe das Programm "Random Darknet Shopper", das mit einer Summe von bis zu 100 US-Dollar wöchentlich wahllos und autonom jeweils eine Bestellung im Darknet
7, 5 Mio Funkzellenabfragen im Saarland innerhalb eines Jahres, das ist das Ergebnis der Auswertung der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an die Saarländische Landesregierung: Innerhalb eines Jahres (1.9.2013 bis 31.8.2014) wurden demnach im Saarland insgesamt 7.459.326 Datensätze bei Funkzellenabfragen von der Polizei erhoben, also rund 20.000 Datensätze pro Tag. Im statistischen Mittel wurden also für jeden Bürger 7,5 Datensätze
Im Kontext mit der Vorstellung verschiedener Prototypen selbstfahrender Autos einzelner Hersteller stellen sich vermehrt rechtliche Fragen: Unter anderem scheint das von Deutschland und 71 weitere Staaten ratifizierte "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr" zu berücksichtigen sein. Dort wurde bislang in Artikel 8 unter anderem geregelt, dass Fahrzeuge, die in Bewegung sind, einen Führer haben müssen, der das Fahrzeug jederzeit beherrscht. Hersteller