Googleshop weiterhin rechtlich unsicher

Nachdem dieses Jahr bereits zwei Urteile über die mangelhafte Versandkostenanzeige des Googleshops vom Landgericht Hamburg entschieden wurden, hat Google nunmehr wohl auf Druck aus dem Handel hin zwar nachgebessert, wohl aber immer noch unzureichend. So ergibt sich bei deutschsprachigen Angeboten das Problem, dass auch Angebote aus Österreich in Deutschland oder aus Deutschland in Österreich angezeigt werden und diese trotz falscher Angabe Versandkosten mit enthalten. Zudem ist die neue Lösung nicht browserunabhängig. So werden etwa bei Chrome nach wie vor keine Versandkosten angezeigt.

Onlinehändlern wird daher von der Lobbyplattform Onlinehändler-news.de aus Gründen der Rechtssicherheit geraten, weiterhin auf den Googleshop zu verzichten.

http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr2122.php

http://www.dr-bahr.com/download/Google-Shopping-wettbewerbswidrig-LG-Hamburg-327-O-245-14-Beschluss-v-05-06-2014-.pdf

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/11672-google-shopping-versandkostenanzeige-noch-nicht-abmahnfrei.html