BVerfG weist die Klage wegen der Snowden-Vernehmung ab

Das BVerfG hat vor wenigen Tagen, am 4.12.2014, die Organklage der Opposition zur Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden als Zeuge in Berlin abgewiesen.

Die Antragsteller machten im Wesentlichen geltend, die Bundesregierung habe in einem Schreiben vom 02.05.2014 und vom 02.06.2014 ihre – seither aufrecht erhaltene – Weigerung zum Ausdruck gebracht, die Voraussetzungen für eine Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin zu schaffen. Sie habe damit ihre Pflicht zur Unterstützung des Untersuchungsausschusses aus Art. 44 Abs. 1 GG verletzt (Antrag zu 1.). Der NSA-Untersuchungsausschuss habe durch die Ablehnung von Anträgen vom 25.06.2014 und vom 21.07.2004 sowie durch die fortgesetzte Verhinderung der Ladung von Edward Snowden nach Berlin seine Pflicht aus Art. 44 Abs. 1 GG verletzt, die darin bestehe, dem Untersuchungsauftrag nachzukommen (Antrag zu 2.)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/es20141204_2bve000314.html;jsessionid=8704DEF7432881539F0279F1EADB1677.2_cid392