
In der Meldung vom 17.04.2024 rügt der Schweizer Datenschutzbeauftragte ein Unternehmen (Digitec Galaxus), das eines der größten Onlineshops in der Schweiz betreibt. Dabei hält der Datenschutzbeauftragte insbesondere fest, dass bei der Datenverarbeitung die Grundsätze derVerhältnismäßigkeit verletzt werden. Der Onlineshop sieht eine Koppelung der Datenbearbeitung mit der Pflicht zu einem Kundenkonto vor. Dies verstoße gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dem Unternehmen wird eine Anpassung der