Kürzlich wurde ein Urteil des Landgerichts Essen von der Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht. Darauß geht hervor, dass die seit August 2016 geltende Routerfreiheit auch für Bestandskunden gilt. „Die seit August 2016 geltende Routerfreiheit gilt nicht nur für Neukunden. Auch Bestandskunden haben ein Recht darauf, die Zugangsdaten zu erhalten, um sich einen eigenen Router zu kaufen. Das hat das Landgericht Essen bereits
