Das BMJV hat seinen Referentenentwurf zur Neuauflage des Urheberrechts für Bildung, Wissenschaft und u.a. Bibliotheken veröffentlicht. Der Entwurf zielt darauf ab die Erlaubnistatbestände übersichtlicher zu gestalten und die Vergütungshöhen zu regulieren. Als Beispiel soll für Universitäten, Dozenten und Studierende insbesondere § 60a (für die Lehre) i.V.m. § 60h UrhG (Entwurf) gelten. In § 60a UrhG (Entwurf) wird allgemein die gesetzlich
