Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass Telekommunikationsanbieter die Speicherung der Vorratsdaten vorerst nicht umsetzen müssen. Damit widersprach das OVG dem Kölner Verwaltungsgericht, welches einen Eilantrag im Januar noch abgelehnt hatte Das OVG begründete das Urteil damit, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Europäisches Recht verstoße. Es beruft sich dabei auf ein Urteil des EuGH von Dezember

Recht kurios: Kostenpflichtige Abmahnung wegen WhatsApp-Nutzung

Im Mai entschied das AG Bad Hersfeld über einen Sorgerechtsstreit, bei dem es unter anderem um die Handynutzung des Kindes ging. Auf dem Smartphone war der Instant Messenger WhatsApp installiert. Das Gericht stellte klar, dass das automatische Übermitteln der Kontaktdaten an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen ohne Erlaubnis der Kontakte eine deliktische Handlung darstellt. Diese Auffassung haben bereits einige

Gesetzesvorhaben vor dem Ende der Legislaturperiode

In seiner letzten Sitzung vor dem Ende der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag drei (teils umstrittene) Gesetzesvorhaben verabschiedet. Zum einen konnte ein Kompromiss bezüglich des Netzwerkdurchsuchungsgesetz erreicht werden. Dieses stand in den vergangenen Wochen unter Beschuss von verschiedenen Seiten. So hielt die Mehrheit der Experten im Justizausschuss das Gesetz für verfassungswidrig (wir berichteten). Der finale Entwurf wurde nun von der

Kommission erarbeitet Ethikleitfaden für autonomes Fahren

Eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Kommission aus Ingenieuren, Philosophen, Theologen, Verbraucherschützern und Juristen hat innerhalb der letzten Monate intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie autonomes Fahren ethisch ausgestaltet werden kann. Dabei ging es vor allem um Situationen, in denen das Auto zwischen mehreren Unglücksmöglichkeiten auswählen müsste und so praktisch zum „Richter über Leben und Tod“ werden würde. Dabei muss ein Sach-

US-Generalkonsul besucht die Saar-Uni

10.30 Uhr: Diskussion zur amerikanischen Außenpolitik und den transatlantischen Beziehungen US-Generalkonsul James W. Herman ist am Montag, 26. Juni, an der Universität des Saarlandes zu Gast. Von 10.30 bis 12.00 Uhr findet im Musiksaal (Geb. C5 1) ein so genanntes Town Hall Meeting statt. Dabei spricht James Herman zum Thema „The U.S. Foreign Policy Agenda and the Outlook for Transatlantic

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz: Segen oder Fluch?

Vortrag am Dienstag, dem 4. Juli (18.15 Uhr) „Auf dem Weg zu einem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz: Freiheit für die Wissenschaften oder Tod der Wissenschaftsverlage?“ so lautet der Titel des Vortrags von Professor Thomas Dreier, M.C.J., vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) am Dienstag, dem 4. Juli (18.15 Uhr, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Campus Saarbrücken, B4 1, Hörsaal 0.07). Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu

Datenschutz in den USA

In der vergangenen Woche haben uns gleich zwei Nachrichten aus den USA erreicht: Gravierende Sicherheitslücke in US-Wahlcomputern gefunden Unter Berufung auf einen Sicherheitsforscher berichtet das Politikmagazin Politico, dass ein zentrales Institut für die Wahlcomputer im US-Bundesstaat Georgia, offenbar jahrelang schwere Sicherheitsmängel auf seiner Internetseite hatte, die es möglich machten auf mehrere Gigabyte an Daten, darunter vertrauliche Dokumente, zuzugreifen.Zitat heise: „Zu

Gesetz zum Einsatz von Staatstrojanern

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag ein neues Gesetz beschloßen, welches den Einsatz von Staatstrojanern in wesentlich größerem Maße erlaubt. Das „Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung eines Strafverfahrens“ hatte ursprünglich gar nichts mit dem Einsatz von Staatstrojanern zu tun. Bis ein Änderungsantrag der Bundesregierung einiges, als Formulierungshilfe betitelt, ergänzt und die Intention des Gesetzes praktisch verändert. Schon in einigen vorangegangenen

EuGH entscheidet im „Pirate-Bay“-Prozess

In seinem Urteil vom 14.06.2017 entschied der EuGH im „Pirate-Bay“-Prozess (Stichting Brein gegen Ziggo BV, XS4ALL Internet BV, Rs. C‑610/15), dass die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing geschützter Werke wie „The Pirate Bay“ eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Im konkreten Fall bot die schwedische Internetseite „The Pirate Bay“ die Möglichkeit des kostenlosen Herunterladens von Dateien, die zum

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hält NetzDG für verfassungswidrig, Mehrheit der Experten des Justizausschusses schließt sich dem an

Der Wissenschaftliche Dienst das Bundestages hält nach einem aktuellen Gutachten das NetzDG für verfassungswidrig. So verstoße das Gesetz in seiner aktuell gegebenen Form gegen die Meinungsfreiheit. Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit sei durch die Gefahr des Overblockings gegeben: „In der Bußgeldandrohung wird somit auch ein Einschüchterungseffekt (Chilling-Effekt) gesehen, dass aus Angst vor Sanktionen auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden“ Ferner werden