Die internetfähige Puppe „My friend Cayla“ könnte eine verbotene
Sendeanlage sein: Darauf hat Stefan Hessel aus dem Team von
IT-Sicherheitsexperte Christoph Sorge mit einem Rechtsgutachten
aufmerksam gemacht. Damit wären Besitz, Herstellung, Vertrieb und
Einführung der Puppe per Gesetz in Deutschland nach Paragraph 90
Telekommunikationsgesetz verboten. Der Jura-Student, der sich an der
Saar-Uni früh auf IT-Recht und Rechtsinformatik spezialisiert hat,
informierte die zuständige Bundesnetzagentur über sein Ergebnis: Sie
teilt seine Auffassung.
Quelle & weitere Informationen:
https://campus.uni-saarland.
Bericht der Saarbrücker Zeitung:
http://www.saarbruecker-
Bericht auf netzpolitik.org:
https://netzpolitik.org/2017/
Fachbeitrag in der JurPC: www.jurpc.de/jurpc/show?id=