
Im Rechtsstreit mit dem syrischen Flüchtling Anas M., der 2015 ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel schoss, hat Facebook einen Erfolg errungen. Das soziale Netzwerk muss verleumderische Beiträge auch in Zukunft nicht von sich aus finden und löschen. Anas M. hatte gegen Facebook geklagt, weil er seit Monaten auf Fotomontagen immer wieder als Terrorist und Attentäter dargestellt wird – verwendet