Fake-News: Würzburger Beschluss und Forderungen nach (härteren) Gesetzen

Im Rechtsstreit mit dem syrischen Flüchtling Anas M., der 2015 ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel schoss, hat Facebook einen Erfolg errungen. Das soziale Netzwerk muss verleumderische Beiträge auch in Zukunft nicht von sich aus finden und löschen. Anas M. hatte gegen Facebook geklagt, weil er seit Monaten auf Fotomontagen immer wieder als Terrorist und Attentäter dargestellt wird – verwendet

Uber-App spürt anhand von Metadaten Polizisten auf um Kontrolle zu entgehen

Wie die New York Times berichtet, spürt Uber anhand von Metadaten Polizisten und andere Beamte auf, um Strafen wegen illegalen Uber-Betriebs zu vermeiden. In jenen Städten, in denen Uber-Chauffeure ohne Genehmigung tätig sind, werden die Ordnungshüter dann nicht von Uber befördert. Das so genannte „Greyballing“, ein Wortspiel aus dem aus der Spambekämpfung bekannten „Greylisting“ und „eyeballing“, etwa „mit besonderem Interesse

Machine Learning für Richter

„Eine Studie zeigt: Computer können besser als Menschen vorhersagen, ob Angeklagte zu ihrem Prozess erscheinen oder bis dahin weitere Verbrechen begehen werden. Auch rassistische Diskriminierung soll sich auf diese Weise verringern lassen. Wann sollte ein Beschuldigter im Gefängnis statt zuhause auf seinen Prozess warten? Software könnte Richter bei der Entscheidung darüber in Zukunft unterstützen – und so Verbrechen und unnötige

Bayern: Datenpannen haben 2016 massiv zugenommen

Aus dem Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geht hervor, dass die Zahl der gemeldeten Datenpannen durch unternehmen stark angestiegen ist. „Während sich klassische Datenpannenszenarien wie Verlust, Diebstahl oder Fehlversendung im Berichtszeitraum 2015/2016 eher im gleichbleibenden Umfang ereigneten bzw. uns mitgeteilt wurden, haben wir gerade im Bereich Cybercrime einen starken Anstieg in Bayern registriert. Immer häufiger werden Unternehmen gezielt

IT-Sicherheit für jedermann: Experten des Forschungsinstituts CISPA beraten Bürger

Wie schütze ich mein Smartphone vor Datenklau? Wie kann ich anonym im Internet surfen? Und wie sichere ich mein Heimnetzwerk gegen Hackerangriffe ab? Antworten auf diese Fragen erhalten interessierte Laien am Samstag, 11. März von 11 bis 15 Uhr in der Saarbrücker Congresshalle. Dort werden Experten des Kompetenzzentrums für IT-Sicherheit der Saar-Uni (CISPA) in kompakten Workshops Tipps und Tricks rund

Wahl-O-Mat zur Saarland Landtagswahl

SR zum Wahl-O-Mat, der heute online geht: „Am 26. März wählen die Saarländer einen neuen Landtag. Wer noch nicht weiß, welcher Partei er seine Stimme geben will, dem kann der Wahl-O-Mat eine Hilfe sein. Heute ab 13.30 Uhr kann man damit prüfen, welche Partei die eigene Position am ehesten vertritt.“ – SR.de Auch: Interview des SR mit einer Studentin der

Bundestagsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung

In einem Gutachten für die Linksfraktion kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu dem Schluss, dass das Ende 2015 in Kraft getretene neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung europarechtlich nicht haltbar ist. Der Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes wurde inzwischen veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/492116/d7f0beffe3ae7b37bd666d6b70e2cd22/pe-6-167-16-pdf-data.pdf

Open Data Day / Open Data Privacy Playbook

Am 4. März war internationaler Open Data Day, aus diesem Grund möchte die Redaktion auf die Studie „Open Data Privacy Playbook“ aufmerksam machen. Die Autoren wägen darin ab, ob der Nutzen für die Verwaltung oder die Gefahren für die Privatsphäre bei einer Stadt im Umgang mit personenbezogenen Daten überwiegen. So sind teilweise Informationen aus Wahl-Registern, aber auch Polizei-Akten öffentlich zugänglich, oder

Einige Google Analytics-Nutzer müssen Konto löschen

Die Hamburger Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass im Zeitraum 09/15 bis 09/16 neu abgeschlossene Verträge mit dem Tracker-Dienst Google Analytics nicht vom EU-Datenschutzrecht gedeckt sind und damit entsprechende Konten zu löschen sind. Ausnahmen gelten für diejenigen, die eine Widerspruchsmöglichkeit implementierten und die IP-Adressen anonymisierten. Grund dafür ist die zwischen der Ungültigerklärung des Safe-Harbor-Abkommens durch den EuGH und der Neuzertifizierung Google