Massive Ausweitung der Handyüberwachung

Es ist bequem und mittlerweile scheinbar Gang und Gäbe: Funkzellenabfrage im Ermittlungsverfahren. Laut diverser Anfragen in Landtagen, gibt es in verschiedenen Bundesländern eine extreme Steigerung von nicht individualisierten Funkzellenabfragen durch Ermittlungsbehörden.
Nach bisher bekannten Zahlen, ist das Land Niedersachsen Spitzenreiter. Mit 20.168 Abfragen in 2015 und mehr als 19.000 Abfragen im Jahr 2016.

Bei einer nicht individualisierten Funkzellenabfrage wird zunächst ein entsprechender Ort (meist Tatort) und Zeitraum angegeben. Die entsprechenden Anbieter berechnen dann, welche Funkzellen diesen Ort bedient haben könnten und liefern alle vorgehaltenen Daten der möglichen Funkzellen an die Ermittlungsbehörden. Dabei handelt es sich um Verbindungs- und Verkehrsdaten aller Nutzer, die sich im Bereich der abgefragten Funkzellen zu benannten Zeitpunkt aufhielten mitsamt Mobilfunknummern, Namen und Adressen.

Die nicht individualisierte Funkzellenabfrage hat hohe strafprozessuale Voraussetzungen (§ 100g III StPO) – sie unterliegt dem Richtervorbehalt. Jedoch wird diese Möglichkeit immer häufiger genutzt. Problematisch ist dabei die riesige Zahl unbeteiligter Nutzer, deren Daten im Verlauf des Ermittlungsverfahrens erhoben werden. Diese Daten werden je nach Verlauf des Verfahrens gelöscht oder bei Einstellung mangels tauglicher Beweise für die Verjährungsfrist gespeichert – sprich bei Mord ewig vorgehalten.

Wie eine Untersuchung des bayerischen Datenschutzbeauftragten ergab, wird von der Benachrichtigungspflicht Unbeteiligter in vielen Fällen kein Gebrauch gemacht. Es bestehen zu dieser Pflicht auch gesetzliche Ausnahmen, so dass eine Benachrichtigung nicht in allen Fällen erfolgen muss.

Quelle: https://m.heise.de/newsticker/meldung/Ueberwachung-per-Mobilfunk-Laender-nutzen-Funkzellenabfrage-intensiv-3641386.html

Anfrage Niedersachsen: http://www.landtag-niedersachsen.de/ps/tools/download.php?file=/ltnds/live/cms/dms/psfile/docfile/56/17_7262588730b5dd615.pdf&name=17-7262.pdf&disposition=attachment

Anfrage Schleswig-Holstein: http://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2016/04/drucksache-18-1021.pdf

Prüfbericht Bayern: https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb27/k5.html#5.3.2