
Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Dieser soll zur Ergänzung und Änderung des E-Government-Gesetzes das Gesetzgebungsverfahren passieren – die Zustimmung des Bundeskabinetts liegt bereits vor. Wesentliche Neuerung ist dabei die Erschließung und das Zurverfügungstellen von bundesbehördlichen Verwaltungsdaten und -erkenntnissen, als Open-Data. Sie sollen also frei abrufbar und maschinenlesbar auf der Seite https://www.govdata.de eingestellt werden. Die gesetzten Beschränkungen für die