
In seinem jüngsten Urteil vom 16.05.2017 hat der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen entschieden. Der Kläger begehrte von der Bundesrepublik Deutschland die Unterlassung der Speicherung von dynamischen IP-Adressen. Diese wird bei einem Großteil der vom Bund angebotenen Internetseiten in Protokolldaten erhoben und dann zum Ziel der Gefahrenabwehr und der strafrechtliche Verfolgung von Angreifern gespeichert. Nach einer