Am 8. November 2017 wurde das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit am 9. November 2017 in Kraft getreten. Durch die Neuregelung ist es Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare etc.) erlaubt, ihnen anvertraute Informationen an „mitwirkende Personen“ weiterzugeben, wenn dies zur Berufsausübung erforderlich ist. Demzufolge
