
Der Wissenschaftliche Dienst das Bundestages hält nach einem aktuellen Gutachten das NetzDG für verfassungswidrig. So verstoße das Gesetz in seiner aktuell gegebenen Form gegen die Meinungsfreiheit. Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit sei durch die Gefahr des Overblockings gegeben: „In der Bußgeldandrohung wird somit auch ein Einschüchterungseffekt (Chilling-Effekt) gesehen, dass aus Angst vor Sanktionen auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden“ Ferner werden