Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hält NetzDG für verfassungswidrig, Mehrheit der Experten des Justizausschusses schließt sich dem an

Der Wissenschaftliche Dienst das Bundestages hält nach einem aktuellen Gutachten das NetzDG für verfassungswidrig. So verstoße das Gesetz in seiner aktuell gegebenen Form gegen die Meinungsfreiheit. Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit sei durch die Gefahr des Overblockings gegeben: „In der Bußgeldandrohung wird somit auch ein Einschüchterungseffekt (Chilling-Effekt) gesehen, dass aus Angst vor Sanktionen auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden“ Ferner werden

Facebook-Data Mining zu Drogenkonsum

Forschungsergebnisse des Addiction Recovery Research Centers in Roanoke (Virginia) zeigen, dass das Verhalten auf Facebook Rückschlüsse zulässt auf den Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Drogen. Dazu analysierten die Forscher unter anderem Statusupdates und „Gefällt mir“ Angaben. Mit ihrem Vorhersagemodell erreichen die Forscher 86% für Tabak, 81% für Alkohol und 84% für andere Drogen. Die Daten kamen von einer Gruppe

Bundesrat stimmt Online-Zugriff auf Passfotos zu

In einer Marathonsitzung hat der Bundestag zahlreiche Gesetzentwürfe verabschiedet, die nun bald in Kraft treten werden. Darunter auch den sogenannten Online-Zugriff auf Passfotos. Verschiedene Sicherheitsbehörden sollen in Zukunft jederzeit online die biometrischen Passfotos aller Bürger abrufen können. Dazu gehören die Polizei, der Bundesnachrichtendienst und der Militärischer Abschirmdienst. Außerdem die Steuerfahndungsstellen der Länder, der Zollfahndungsdienst, sowie die Hauptzollämter. Was also ursprünglich

BRat äußert Vorschläge zum Netz-DG

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mehrere Änderungen vorgeschlagen. So sieht die Länderkammer die starren Löschfristen und die Bußgeldbewährung im Einzelfall kritisch und fordert eine Optimierung unter Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen. Sodass nur entsprechend strukturelles Versagen der betroffenen Unternehmen sanktioniert werden solle, nicht aber die unterbliebene Löschung im Einzelfall. Weiterhin soll der Straftatenkatalog, der zur Löschung verpflichtet noch einmal

„Afghanistan-Papiere“ kommen vor den EuGH

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 – I ZR 139/15 – dem EuGH mehrere Fragen zu der Sache „Afghanistan-Papiere“ vorgelegt. In der Sache veröffentlichte die Westdeutsche Zeitung mehr als 5000 Seiten vertrauliches Material aus dem Bundesverteidigungsministerium in einem Rechercheblog online. Die entsprechenden Berichte, die auch an den Verteidigungsausschuss im Bundestag adressiert und ausdrücklich nicht für die

Zensur im EU-Parlament?

Das EU-Parlament hat sich in Art. 165 seiner Geschäftsordnung eine Möglichkeit gegeben verbale Ausfälle und unangebrachte Protestaktionen von Abgeordneten mit fremdenfeindlichem, rassistischem oder verleumderischem Inhalt zu zensieren. Dazu kann der Parlamentspräsident die Unterbrechung der audiovisuellen Übertragung und die Löschung aus den Archiven anordnen. Journalisten sehen darin eine Beschneidung der Pressefreiheit, da ein Großteil der Berichterstattung aus dem Archiv und den

Bundesgerichtshof legt dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings vor

Der inzwischen seit 20 Jahren laufende Rechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham geht nach zwei Urteilen des OLG Hamburg, zwei Urteilen des BGH und einem Urteil des Bundesverfassungsgericht nun vor den EuGH nachdem der BGH diesem in der Sache „Metall auf Metall III“ Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt hat (Beschluss vom 1. Juni 2017 –

Vortragsreihe informiert über Datenschutz in der Praxis

Der Datenschutz stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz bringen viele Änderungen mit sich. Es ist wichtig, hier am Ball zu bleiben, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Welche Daten dürfen gesammelt und ausgewertet werden? Welche müssen dokumentiert oder gar gelöscht werden? Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich stellen. In der öffentlichen Vortragsreihe

Juni 2017: kuketz-blog.de

Der Kuketz-Blog ist nach eigener Aussage eine Informations- bzw. Austauschs- Plattform für Menschen, die sich kritisch mit den Themen »IT-Sicherheit« und »Datenschutz« befassen möchten. Im Fokus der veröffentlichten Beiträge stehen neben der Wissensvermittlung und Sensibilisierung vor allem die praktikable Umsetzbarkeit der dargestellten Informationen. Dabei legt der IT-Experte Mike Kuketz großen Wert auf journalistische Unabhängigkeit und die freie Zugänglichkeit aller Informationen.

Europäisches Parlament verabschiedet Portabilitätsverordnung

In seiner Plenartagung vom 18. Mai 2017 hat das Europäische Parlament eine Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (COM(2015)0627) verabschiedet. Dabei wurde die Verordnung mit einer großen Mehrheit von 586 Stimmen, bei 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Nach der Billigung im Ministerrat haben die Mitgliedsstaaten 9 Monate Zeit, um die Regelungen umzusetzen. Kern der Verordnung