Mit Vorratsdaten auf Einbrecherjagd

Das BmJV hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des StGB und der StPO im Rahmen des Straftatbestandes Wohnungseinbruchdiebstahl vorgelegt.

Neben einer Erhöhung des Strafrahmens und des Ausschlusses der Strafzumessungsregel des minder schweren Falles, wird den Strafverfolgungsbehörden ein umstrittenes Werkzeug in die Hände gelegt.

Durch Änderung des § 100g II StPO sollen nun den Behörden für diesen Fall auch die via Vorratsdatenspeicherung gesicherten Verkehrsdaten zur Verfügung stehen.

Quelle: https://heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-mit-Vorratsdaten-und-Funkzellenabfrage-Einbrecher-jagen-3709727.html

Entwurf: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_244_Wohnungseinbruchsdiebstahl.pdf