Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. April 2017 eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verabschiedet. Dabei soll das neue Gesetz das deutsche Recht der europäischen Datenschutzgrundverordnung anpassen, die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist. Die die Neufassung wird vor allem aufgrund ihrer schweren Verständlichkeit und fehlender Struktur kritisiert, teils wird sie sogar für europarechtswidrig erachtet. So haben Datenschutzaufsichtsbehörden bereits angekündigt bestimmte Vorschriften des neuen Gesetzes nicht anwenden zu wollen.
Die wichtigste Änderung bringt für die Praxis wohl der neue Beschäftigtendatenschutz. Interessant ist auch die neu geschaffene Möglichkeit für Kunden, Arbeitnehmer oder andere Verbraucher Schadensersatzansprüche wegen Nichtvermögensschäden geltend machen. Über die Kritik an der Neufassung berichtete das Juristische Internetprojekt bereits am 6. Februar.
Quellen:
https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_03/-/495956
Beschlossene Neufassung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811325.pdf
Meldung vom 6. Februar 2017: