
In seinem Urteil vom 31. Mai 2017 hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass Facebook einer Mutter nicht den Zugang auf den Account ihrer verstorbenen Tochter gewähren muss. Dabei ist das Urteil vor allem mit Blick auf das sogenannte digitale Erbe interessant. Kernaussage des Urteils war, dass das Fernmeldegeheimnis dem Anspruch der Erben entgegensteht, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit