Der BRat hat dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Bezug auf autonomes Fahren zugestimmt. Damit ist künftig autonomes Fahren auch auf deutschen Straßen erlaubt.
Die zuvor viel diskutierte Haftungsfrage, wurde dahingehend gelöst, dass der Hersteller bei Unfällen letztlich haftet, die das Fahrzeug im autonomen Betrieb verursacht. Der Fahrer haftet hingegen dann, wenn er den Hinweis des Systems ignoriert, dass er wieder selbst das Steuer übernehmen müsse. Es gilt aber trotz allem der Grundsatz der Halterhaftung – die Versicherung müsse dann unter Umständen entsprechend Regress nehmen.
Eine verpflichtend im Fahrzeug verbaute Blackbox, soll die Fahrtdaten nach dem Willen des Gesetzgebers über einen Zeitraum von sechs Monaten speichern.
Datenschützer kritisieren diese lange Speicherdauer, der Regierungsentwurf sah zunächst drei Jahre Speicherzeit vor.
Beschlussempfehlung und Änderungsbericht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811776.pdf
Entwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811300.pdf