
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 2018 (C‑149/17) eine angemessene Abwägung zwischen geistigem Eigentum und Achtung des Familienlebens bejaht. Vorliegend hatte der Kläger, die Bastei Lübbe, eine Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung geistigen Eigentums ohne Befugnis geltend gemacht. Diese Verletzungshandlung konnte bis zu einem Internetanschluss zurückverfolgt werden, dessen Inhaber der Beklagte ist, jedoch war es unmöglich, zweifelsfrei nachzuweisen, dass