Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte gegen die Instagram-„Influencerin“ Cathy Hummels (Ehefrau des Fußballers Mats Hummels) eine einstweilige Verfügung erwirkt, da sie auf Instagram Produkte bewerbe, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Auf den Widerspruch hin fand am 9. Juli 2018 die mündliche Verhandlung vor dem LG München I statt. Die Vorsitzende Richterin hält die Klage für wenig erfolgversprechend und erklärte, dass die Instagram-Beiträge zulässig und keine unzulässige Werbung seien, solange die Influencerin von den betreffenden Firmen weder eine Bezahlung noch eine sonstige Gegenleistung für die Nennung der Produkte erhielte. Die einstweilige Verfügung wurde jedoch aufrecht erhalten, da die nicht anwesende Hummels nicht glaubhaft darlegen konnte, keine Gegenleistung erhalten zu haben. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.